Kurzzusammenfassung:
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.03.2026 – I ZR 106/25) hat entschieden, dass auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten dem Jugendschutz unterliegen. Der Versand ohne Altersprüfung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann abgemahnt werden.
📌 Worum ging es?
Ein Onlinehändler bot über eine Verkaufsplattform Ersatztanks für E-Zigaretten an. Dabei handelte es sich um leere (unbefüllte) Tanks, die später mit E-Liquid befüllt werden können.
Im Rahmen eines Testkaufs wurde festgestellt:
- Keine Altersprüfung beim Bestellvorgang
- Keine Altersprüfung bei Lieferung
Ein Wettbewerber sah darin einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und klagte auf Unterlassung sowie Auskunft.
⚖️ Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.03.2026 – I ZR 106/25) bestätigte im Kern die Entscheidung der Vorinstanzen:
Der Verkauf und Versand von E-Zigaretten-Ersatztanks ohne Altersprüfung ist unzulässig.
Zugleich stellte der BGH klar, dass die von der Klägerin ausgesprochene Abmahnung berechtigt war. Die Beklagte ist daher verpflichtet, die Abmahnkosten zu erstatten.
Weitere Details zur Entscheidung ergeben sich aus der offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und Jugendliche (BGH, Nr. 046/2026) .
Begründung:
- Das Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) verbietet den Versand entsprechender Produkte an Kinder und Jugendliche
- Das gilt nicht nur für fertige E-Zigaretten, sondern auch für deren Bestandteile
- Auch unbefüllte Ersatztanks gelten als „Behältnisse“ im Sinne des Gesetzes
🔥 Wichtiger Punkt des Urteils
Der BGH stellt klar:
Es kommt nicht darauf an, ob der Tank bereits Liquid enthält.
Entscheidend ist:
- Der Tank ist funktional Teil der E-Zigarette
- Er ermöglicht den Konsum
- Damit fällt er unter den Jugendschutz
🧠 Was bedeutet das in der Praxis?
Für Onlinehändler ergeben sich klare Pflichten:
- Altersverifikation beim Bestellvorgang
- Altersprüfung bei Lieferung
- Auch Zubehör ist betroffen (Tanks, Pods, Ersatzteile)
💡 Einschätzung vom Anwalt
Das Urteil ist konsequent und stärkt den Jugendschutz im Onlinehandel deutlich. Der Bundesgerichtshof macht klar, dass Umgehungsmöglichkeiten – etwa durch den Verkauf „neutraler“ Einzelteile – nicht akzeptiert werden.
Für Händler bedeutet dies, dass sie ihre Versand- und Prüfprozesse umfassend überprüfen und anpassen müssen.
⚠️ Typische Fehler (die jetzt teuer werden können)
- Verkauf von Ersatzteilen ohne Altersprüfung
- Versand ohne Altersverifikation
- Annahme: „Kein Liquid = kein Jugendschutzproblem“
📎 Fazit
Der Verkauf von E-Zigaretten-Zubehör ohne Altersprüfung ist wettbewerbswidrig. Auch unbefüllte Tanks unterliegen dem Jugendschutz. Händler müssen ihre Prozesse dringend überprüfen.
Besonders relevant:
Der Bundesgerichtshof bestätigt zudem, dass berechtigte Abmahnungen in solchen Fällen zu erstatten sind. Wettbewerber können Verstöße daher effektiv verfolgen.
Besonderheit:
Die Klägerin wurde in diesem Verfahren in den Vorinstanzen Landgericht Bochum und Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsanwalt Alexander Hufendiek vertreten.
Besonderer Dank geht Rechtsanwältin Dr. Nobbe(bgh.lawyer)., die die Vertretung der Klägerin in der Revisionsinstanz vor dem Bundesgerichtshof übernommen hat.
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