Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz gleichzeitig Wettbewerbsverstoß
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Mitbewerber bei einem Verstoß des Konkurrenten gegen das Produktsicherheitsgesetz Unterlassungsansprüche haben. Weiterlesen