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Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz gleichzeitig Wettbewerbsverstoß

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Mitbewerber bei einem Verstoß des Konkurrenten gegen das Produktsicherheitsgesetz Unterlassungsansprüche haben. Weiterlesen