EuGH muss über Framing entscheiden
Der Bundesgerichtshof hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit des sog. Framing dem europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.
Stellt Framing eine Urheberrechtsverletzung dar?
Die entscheidende Frage lautet:
„Begeht der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet?“
Diese für das Internetrecht bedeutsame Fragestellung muss nun der europäische Gerichtshof beantworten.