Entscheidung zu gebrauchten Lizenzen
Der EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen kann.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen kann.