Ermittlungsverfahren gegen kino.to Premium-Nutzer?

Wie die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber irights.info mitteilte, soll gegen die sog. Premium-Nutzer von kino.to vorgegangen werden.

„Am Ende unserer Ermittlungen können Maßnahmen gegen die Premium-Kunden von kino.to stehen, oder gegen eine Auswahl von ihnen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nach den Angaben von irights.info. Er habe zwar auch zu bedenken gegeben, dass der Fall kino.to außergewöhnlich groß und komplex sei.

Ob das Nutzen derartiger Portale eine strafbare Urheberrechtsverletzung darstellt ist unter Juristen heftig umstritten. Es ist darüber hinaus fraglich, ob die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Nachweis führen kann.

Inwiefern auch Unternehmen, die Werbung auf derartigen Portalen schalten, auf Unterlassung haften, ist ebenfalls nicht abschließend zu beantworten.

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