OLG München: Double Opt-In auf dem Prüfstand

Das OLG München stellt die sog. Double Opt-In Lösung beim E-Mail Marketing in Frage.

In einer aktuellen Entscheidung urteilt sich das OLG München, dass bereits die Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail rechtswidrig sein kann. Damit hat das Urteil für viel Wirbel gesorgt. Viele sehen in dieser Entscheidung bereits das Ende des E-Mail Marketings. Es bleibt hier abzuwarten, ob und wie der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des OLG München bewertet.