Patentrecht
Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Entwicklungen vor Nachahmung. Sie geben ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, Dritten die Benutzung des Gegenstandes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht umfasst das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen und das Gebrauchen.
Wir führen für unsere Mandanten Recherchen im Vorfeld einer Anmeldung durch, Arbeiten die Anmeldungsunterlagen aus und führen Anmelde- und Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt bis zur Erlangung eines Schutzrechtes. Ebenfalls vertreten wir im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren genauso wie wir Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren betreffend Patente führen.

Weiterhin managen wir Ihr Portfolio an Schutzrechten. Bei Patenten und Gebrauchsmustern übernehmen wir die Überwachung der Gebühreneinzahlungen, damit Rechte nicht verfallen. Hierfür überwachen wir die Fristen und sorgen für rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühren im In- und Ausland.

Erfinder in Essen

1838 meldet Krupp ein Patent für Löffel und Gabeln aus Gussstahl an.

Anbieten im Sinne des Patentrechts

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil AZ: 4a 90/15 …

Referentenentwurf zum EU-Einheitspatentgericht

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum…

Kostenentscheidung Patentnichtigkeitsklage

Eine interessante Entscheidung hat der Bundesgerichtshof AZ:…