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Streaming Abmahnungen Redtube: LG Köln gibt Beschwerde statt

Das Landgericht Köln hat in einem Verfahren auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass der Auskunftsbeschluss zugunsten der The Archive AG rechtswidrig war. (Beschluss LG Köln AZ: 214 O 184-13)

Durch diesen Auskunftsbeschluss war das Unternehmen The Archive AG in der Lage, die IP-Adressdaten der Anschlussinhaber über die jeweiligen Provider herauszufinden.

Dies ist keine Überaschung, da bereits andere Kammern des LG Köln ebenfalls auf Beschwerden hin Entscheidungen zugunsten der abgemahnten Internet-Anschlussinhaber erließen.