Streaming Abmahnungen Redtube: LG Köln gibt Beschwerde statt
Das Landgericht Köln hat in einem Verfahren auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass der Auskunftsbeschluss zugunsten der The Archive AG rechtswidrig war. (Beschluss LG Köln AZ: 214 O 184-13)
Durch diesen Auskunftsbeschluss war das Unternehmen The Archive AG in der Lage, die IP-Adressdaten der Anschlussinhaber über die jeweiligen Provider herauszufinden.
Dies ist keine Überaschung, da bereits andere Kammern des LG Köln ebenfalls auf Beschwerden hin Entscheidungen zugunsten der abgemahnten Internet-Anschlussinhaber erließen.