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OLG Hamm: Meinungsfreiheit bei wettbewerbsrechtlich relevanten Aussagen

OLG Hamm Urteil – Meinungsfreiheit bei wettbewerbsrechtlich relevanten Aussagen

Entscheidung des OLG Hamm
Am 14.11.2013 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass durch die von einem Konkurrenten getätigten Aussagen, die für dessen Unternehmen förderlich und das des Angegriffenen schädlich sein können, ein Eingriff in den Wettbewerb vorliege, es aber an der Herabsetzung eines „Mitbewerbers“, welcher lediglich in der von dem Kläger geführten Gesellschaft und  nicht in dem Gesellschafter selbst zu sehen ist, fehle. Eine in unangemessener Weise abfällige, abwertende Meinungsäußerung sei ebenfalls unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht vorhanden, der Kläger somit nicht anspruchsberechtigt.