Streit auf der Messe
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Händler auf einer Messe vor dem Messestand des Konkurrenten Werbematerialien verteilen darf.
In der Entscheidung AZ: 20 U 22/14 hob das OLG Düsseldorf die Entscheidung der Vorinstanz auf und stellte fest, dass es keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gibt, der es verbietet, Werbematerialien in der Nähe des Konkurrenten Standes zu verteilen. Insbesondere führen auch nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu einer anderen Beurteilung. Diese regeln nämlich die Vertragsverhältnisse zwischen Veranstalter und Aussteller.