Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung RIP Blue
Rechtsanwalt Wolfgang Nicklas aus Bayreuth spricht derzeit Abmahnungen an (e-Zigaretten, Liquid) Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an dem Zeichen RIP Blue aus.
Das Markenzeichen RIP Blue ist beim DPMA in der Klasse 34 für folgende Waren eingetragen(Veröffentlichung am 11.12.2015):
Aromastoffe für Tabak; Aromen für elektronische Zigaretten, ausgenommen ätherische Öle; Elektronische Zigaretten; Tabak und Tabakwaren, einschließlich Tabakersatzstoffe
Die mit dem Zeichen beworbenen Produkte (Aromen) stammen jedoch nicht von dem Markeninhaber (PDS GmbH), sondern von einem anderen Lieferanten, der das Zeichen offenbar schon länger für Aromen nutzt.
Für den Fall, dass die behauptete Markenverletzung zutrifft, können abgemahnte Händler von ihrem Lieferanten Schadensersatz verlangen, da sie Produkte erwarben, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind.
Update 04.01.2016:
Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Marke von dem Markeninhaber bösgläubig angemeldet wurde, können Abgemahnte den Markeninhaber (Abmahner) in Regreß nehmen.
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