Wie die Bundesregierung vermeldete, wurde das Tabakerzeugnisgesetz im Kabinett beschlossen.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Pressemitteilung:
Die Bundesregierung will den Konsum von Tabak und elektronischen Zigaretten weiter eindämmen. So soll etwa für neuartige Tabakprodukte künftig ein Zulassungsverfahren erforderlich sein. Das sieht der Entwurf eines neuen Tabakerzeugnisgesetzes vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie, auch TPD 2 genannt. Die Umsetzung der Richtlinie hat bis spätestens zum 20.05.2016 zu erfolgen.
Das Tabakerzeugnisgesetz wird für Hersteller und Händler von e-Zigaretten und Liquids weitreichende Änderungen mit sich bringen. Wir werden darüber berichten.