Abmahnungen wegen fehlender Anbieterkennzeichnung auf Facebook
Anlässlich einer Abmahnwelle der Binary Service GmbH aus Regenstauf, vertreten durch die Kanzlei HWK, Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert, weisen wir hier noch einmal auf die Entscheidung des LG Aschaffenburg hin, in der die sog. Impressumspflicht auf Facebook Fanseiten bestätigt wird.
Anbieterkennzeichnung auf Facebook
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg ist bislang die einzige im Volltext veröffentlichte Entscheidung zu der Frage der sog. Impressumspflicht auf Facebook Fanseiten.
Die Abmahnungen stützen sich auf Wettbewerbsrecht, insbesondere auf ein Wettbewerbsverhältnis in der Branche der Softwareentwickler.