OLG Hamm: Hinweis auf Mindermengenzuschlag

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Online Shop Betreiber auf einen etaigen Mindermengenzuschlag hinweisen muss.

In der Entscheidung AZ: I-4 U 69/12 heißt es:

„Jedoch vermittelt der Text des Sternchenhinweises „Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.“ dem Verbraucher nicht in ausreichender Weise, dass bei einer Bestellung mit einem Warenwert unter 15,- € ein Mindermengenzuschlag fällig wird.“