Pressemitteilung zu den Facebook Massenabmahnungen (OLG Nürnberg)

Oberlandesgericht Nürnberg entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Ein IT-Unternehmen hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseiten-Betreiber für großes Medienecho gesorgt.

Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 03. Dezember 2013 Aktenzeichen: 3 U 410/13 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen.

Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen
Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte das abmahnende Unternehmen zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen.

Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln sprachen, verurteilte das Landgericht Regensburg das abgemahnte IT-Unternehmen.

Berufung erfolgreich
Die von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek eingelegte Berufung hatte Erfolg. Das OLG Nürnberg änderte das Urteil des Landgerichts Regensburg und wies die Klage des abmahnenden Unternehmens ab.

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass das Vorgehen des abmahnenden Unternehmens rechtsmissbräuchlich war, da die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit stand. Hinzu kam, dass das abmahnende Unternehmen lediglich vereinzelt seine Ansprüche tatsächlich verfolgte.

Das abmahnende Unternehmen muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Hier das Urteil OLG Nürnberg AZ: 3 U 410/13 im Volltext.

Ansprechpartner Rechtsanwalt Alexander Hufendiek