PM: Erstes Abmahnopfer wehrt sich gerichtlich gegen die Massenabmahnung wegen Streaming

Pressemitteilung vom 11.12.2013 (English)

Essen/Potsdam

Erstes Abmahnopfer wehrt sich gerichtlich gegen Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung durch angebliche Nutzung  des Streaming Portals redtube.com.

Rechtsanwalt Alexander Hufendiek erhebt negative Feststellungklage vor dem Amtsgericht Potsdam.

Im  Rahmen einer von den  U+C Rechtsanwälten aus Regensburg durchgeführten Abmahnwelle erhielten tausende Internet-Anschlussinhaber Abmahnungen, in denen den Anschlussinhabern vorgeworfen wurde, Urheberrechtsverstöße dadurch zu begehen, dass über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Filme auf der Plattform redtube.com angesehen wurden.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 250,00 EUR gefordert.

Es gibt lediglich zahlreiche Spekulationen darüber, wie die Abmahner an die Daten der Betroffenen gelangt sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Alexander Hufendiek aus Essen hat für einen seiner abgemahnten Mandanten nun negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben.

Ziel der negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind.

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Alexander Hufendiek
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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