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Streaming Urteil des AG Potsdam [Update]

Wie wir bereits berichteten erging in einem von Rechtsanwalt Hufendiek geführten Verfahren ein Versäumnisurteil gegen das Unternehmen „The Archive AG“.

Nun liegen die Urteilsgründe vor, das Urteil des AG Potsdam AZ: 20 C 423/13 ist hier abrufbar.  Urteil AG Potsdam AZ: 20 C 423/13

Das Gericht musste aufgrund der Säumnis der Firma „The Archive AG“ den Vortrag des Klägers als zugestanden unterstellen, trotzdem nahm das AG Potsdam noch zur Rechtslage beim sog. Streaming Stellung.

Streaming und der Nachweis einer Sicherungskopie

Das AG Potsdam ist der Auffassung, dass Streaming als zulässige vorübergehende Vervielfältigung gem. § 44 a Nr. 2 UrhG einzuordnen ist, solange der Rechteinhaber nicht nachweist, dass der Streaming Konsument eine Sicherungskopie der gestreamten Datei auf seiner Festplatte speichert.

Streaming Abmahnungen Redtube: LG Köln gibt Beschwerde statt

Das Landgericht Köln hat in einem Verfahren auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass der Auskunftsbeschluss zugunsten der The Archive AG rechtswidrig war. (Beschluss LG Köln AZ: 214 O 184-13)

Durch diesen Auskunftsbeschluss war das Unternehmen The Archive AG in der Lage, die IP-Adressdaten der Anschlussinhaber über die jeweiligen Provider herauszufinden.

Dies ist keine Überaschung, da bereits andere Kammern des LG Köln ebenfalls auf Beschwerden hin Entscheidungen zugunsten der abgemahnten Internet-Anschlussinhaber erließen.

PM: Erstes Abmahnopfer wehrt sich gerichtlich gegen die Massenabmahnung wegen Streaming

Pressemitteilung vom 11.12.2013 (English)

Essen/Potsdam

Erstes Abmahnopfer wehrt sich gerichtlich gegen Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung durch angebliche Nutzung  des Streaming Portals redtube.com.

Rechtsanwalt Alexander Hufendiek erhebt negative Feststellungklage vor dem Amtsgericht Potsdam.

Im  Rahmen einer von den  U+C Rechtsanwälten aus Regensburg durchgeführten Abmahnwelle erhielten tausende Internet-Anschlussinhaber Abmahnungen, in denen den Anschlussinhabern vorgeworfen wurde, Urheberrechtsverstöße dadurch zu begehen, dass über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Filme auf der Plattform redtube.com angesehen wurden.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 250,00 EUR gefordert.

Es gibt lediglich zahlreiche Spekulationen darüber, wie die Abmahner an die Daten der Betroffenen gelangt sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Alexander Hufendiek aus Essen hat für einen seiner abgemahnten Mandanten nun negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben.

Ziel der negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind.

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Alexander Hufendiek
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Alfredstr. 68-72
45130 Essen
www.anka.eu