Referentenentwurf zum EU-Einheitspatentgericht
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Einheitspatentgericht vorgelegt, der dazu dient das Übereinkommen zu ratifizieren. Darüber hinaus gibt es einen Gesetzesentwurf zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform.
Auszug aus der Pressemitteilung des Justizministerium:
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 19. Februar 2013 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. …. Mit dieser Reform sollen die Rahmenbedingungen für die innovative Industrie im europäischen Binnenmarkt durch einen besseren Schutz von Erfindungen nachhaltig gestärkt werden. Diese Maßnahme ist von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, da zukünftig ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet wird, der kostengünstig zu erlangen ist und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann. Insbesondere die deutsche Industrie, auf die gut 40 Prozent der europäischen Patenterteilungen entfallen, wird von dem verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren. Das Einheitliche Patentgericht, das aufgrund des Übereinkommens zu errichten ist, hat die Aufgabe, Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zu regeln.