Grundsätze zur Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Am 14.11.2014 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )“ veröffentlicht, die hier abgerufen werden können.
Das umfangreiche Schreiben des BMF wird die GoBS, die GDPdU sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ ablösen
Die GoBD gilt für Veranlagungszeiträume, die ab dem 01.01.2015 beginnen.
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