Facebook Like Button auf Webseiten

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung einem Unternehmen untersagt, den Facebook Like Button zu nutzen, ohne den Nutzer über die Erhebung der Daten zu informieren.

Der Meinungsstreit über die Verwendung des Facebook Like Button ist alt.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das den Facebook Like Button ohne eine entsprechende vorherige Belehrung verwendete. Die Düsseldorfer Richter gaben der Verbraucherzentrale Recht.
Unternehmen bzw. deren Agenturen sollten ihre Webseiten nun darauf hin überprüfen, ob der Facebook Like Button das Mittel der Wahl ist oder nicht doch lieber andere Lösungen genutzt werden sollten. Ob die sog. 2 Klick Regel ausreicht, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, musste das Landgericht Düsseldorf leider nicht entscheiden.

Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung sollte der Facebook Like Button nur mit dieser Lösung benutzt werden.