e-Zigaretten: Bundestag beschließt Änderung des Jugendschutzgesetzes

Wir berichteten bereits über das Vorhaben der Bundesregierung, das Jugendschutzgesetz zu reformieren und eine Gesetzeslücke zu schließen.
Mit der Gesetzesänderung werden die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Wasserpfeifen)ausgedehnt. Sie dürfen auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden.

Der Großteil der Händler von e-Zigaretten verkauften jedoch schon immer -ohne die gesetzliche Pflicht- e-Zigaretten ausschließlich an Erwachsene.

Heute wurde der Gesetzesentwurf
mit kleineren Änderungen durch den Bundestag angenommen.

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Die Verkündung erfolgt nach Unterschrift durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, so dass mit einem Inkraftreten ab März 2016 zu rechnen ist. Wir halten Sie auf unseren Kanzleiseiten informiert.

Update 26.02.2016:

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Update: 10.03.2016:

Die Änderungen zum Jugendschutzgesetz sind heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und treten am 01.04.2016 in Kraft.


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Alexander Hufendiek
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