Facebook: Datenschutzrechtliche Einwilligung durch „Spiel spielen“
Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass auf der Plattform Facebook die Verknüpfung zwischen dem Button „Spiel spielen“ und der Zustimmung zum unbegrenzten Datentransfer irreführend ist.
Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Einwilligung gem. § 4 a Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Telemediengesetz durch die auf Facebook angezeigte Information:
Durch das Anklicken von „Spiel spielen“ oben erhält diese Anwendung:
- Deine allgemeinen Informationen
- Deine E-Mail Adresse
- Über Dich
- Deine Statusmeldungen
Diese Anwendungen darf in deinem Namen posten, einschließlich dein Punktestand und mehr.
nicht ausreichend ist.
Da der Nutzer die Reichweite seiner Einwilligung nicht kenne, könne er auch nicht über die Datenweitergabe entscheiden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale, das Urteil des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig.