Beiträge

Datenschutz und Wettbewerbsrecht – fehlende Datenschutzerklärung

Das Landgericht (LG) Köln hat einen Beitrag zu der Frage geleistet, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften über das Wettbewerbsrecht Mitbewerbern entgegen gehalten werden können, also ob ein Unternehmen einen Konkurrenten abmahnen und Unterlassungsansprüche verfolgen kann. Weiterlesen

Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz gleichzeitig Wettbewerbsverstoß

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Mitbewerber bei einem Verstoß des Konkurrenten gegen das Produktsicherheitsgesetz Unterlassungsansprüche haben. Weiterlesen

Abmahnungen des IDO Interessenverband

Der Interessenverband (IDO) für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. aus Leverkusen mahnt eBay Händler aufgrund der Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ab. Weiterlesen

Domain Nutzung von Landgericht Essen untersagt

Das Landgericht Essen hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Einzelhändler untersagt, die Domain Bezeichnung kleiderkammer-essen.de zu führen.

Nach dem Landgericht Essen verstößt die Nutzung der Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ sowie die Nutzung der Domain www.kleiderkammer-essen.de  durch einen gewerblichen Second-Hand-Laden gegen Wettbewerbsrecht, da mit dieser Geschäftsbezeichnung der unrichtige Eindruck erweckt werde, es handle sich um eine karitative Einrichtung. Hinzu kam, dass in Essen der Caritas-Verband die „Essener Kleiderkammer“ betreibe.

Neben Nutzung der Domain auch Werbung untersagt

Außerdem wurde durch das Gericht die Werbung für den Verkauf von Textilien mit dem Hinweis „Hilfsbedürftige Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15 %“ untersagt, da keinerlei Hinweis darauf erfolge, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (Kontoauszug im Minus, Arbeitslosenbescheinigung, Bescheinigung von Job Center). Dies sei ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG.

OLG Hamm: Meinungsfreiheit bei wettbewerbsrechtlich relevanten Aussagen

OLG Hamm Urteil – Meinungsfreiheit bei wettbewerbsrechtlich relevanten Aussagen

Entscheidung des OLG Hamm
Am 14.11.2013 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass durch die von einem Konkurrenten getätigten Aussagen, die für dessen Unternehmen förderlich und das des Angegriffenen schädlich sein können, ein Eingriff in den Wettbewerb vorliege, es aber an der Herabsetzung eines „Mitbewerbers“, welcher lediglich in der von dem Kläger geführten Gesellschaft und  nicht in dem Gesellschafter selbst zu sehen ist, fehle. Eine in unangemessener Weise abfällige, abwertende Meinungsäußerung sei ebenfalls unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht vorhanden, der Kläger somit nicht anspruchsberechtigt.