Domain Nutzung von Landgericht Essen untersagt

Das Landgericht Essen hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Einzelhändler untersagt, die Domain Bezeichnung kleiderkammer-essen.de zu führen.

Nach dem Landgericht Essen verstößt die Nutzung der Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ sowie die Nutzung der Domain www.kleiderkammer-essen.de  durch einen gewerblichen Second-Hand-Laden gegen Wettbewerbsrecht, da mit dieser Geschäftsbezeichnung der unrichtige Eindruck erweckt werde, es handle sich um eine karitative Einrichtung. Hinzu kam, dass in Essen der Caritas-Verband die „Essener Kleiderkammer“ betreibe.

Neben Nutzung der Domain auch Werbung untersagt

Außerdem wurde durch das Gericht die Werbung für den Verkauf von Textilien mit dem Hinweis „Hilfsbedürftige Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15 %“ untersagt, da keinerlei Hinweis darauf erfolge, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (Kontoauszug im Minus, Arbeitslosenbescheinigung, Bescheinigung von Job Center). Dies sei ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG.