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Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz gleichzeitig Wettbewerbsverstoß

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Mitbewerber bei einem Verstoß des Konkurrenten gegen das Produktsicherheitsgesetz Unterlassungsansprüche haben. Weiterlesen

Abmahnungen des IDO Interessenverband

Der Interessenverband (IDO) für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. aus Leverkusen mahnt eBay Händler aufgrund der Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ab. Weiterlesen

Gerichtsentscheidung zur Werbung mit unverlangten Spam E-Mails

Das Oberlandesgericht Hamm hat zu der Frage Stellung genommen, welcher Unterlassungsstreitwert für das Zusenden unverlangter Werbung per E-Mail (Spam) maßgeblich ist. Weiterlesen

Interview mit RA Hufendiek zu Lichtbildern von Unfallopfern

Zum Recht am eigenen Bild:
Immer öfter filmen und fotografieren Menschen bei Unfällen, statt zu helfen. An die Folgen denken die meisten nicht. Dabei können diese sowohl für die Betroffenen als auch für die Ersteller solcher Fotos und Videos fatal sein.

Zu diesem Thema erscheint heute ein Radio Bericht im WDR2 Radio.
„Wer gafft und filmt oder fotografiert anstatt zu helfen, dem drohen Konsequenzen. In erster Linie wegen unterlassener Hilfeleistung. Wird zusätzlich ein Foto oder Video ins Internet geladen, auf dem Personen erkennbar sind, können außerdem Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Bei Erkennbarkeit von Personen werden Interessen abgewogen„, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hufendiek. Bei einem Unfall stünden allerdings die Interessen des Unfallopfers in der Regel über dem allgemeinen Informationsinteresse. Das bedeutet, dass solche Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen. Landen sie trotzdem im Netz und kann der Verantwortliche ausfindig gemacht werden, drohe nach Aufforderung zur Unterlassung häufig eine Schmerzensgeldforderung. Wie hoch die ausfalle, sei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, erklärt Hufendiek. Letztes Jahr habe das Landgericht Essen jedoch in einem Fall entschieden, dass dem erkennbaren Unfallopfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zustünden. Ein Blaulichtreporter hatte das Unfallvideo auf der Plattform Youtube hochgeladen. Hufendiek ist der Meinung, dass sich in Zukunft auch andere Gerichte an dieser Entscheidung orientieren könnten. Vergleichbare Urteile bei Privatpersonen gibt es jedoch bisher kaum. Das könnte auch daran liegen, dass die Verantwortlichen solcher Unfallvideos und -fotos oft nur schwierig zu identifizieren sind, da sie sich in sozialen Medien meist unter einem Pseudonym bewegen.“

Bundesgerichtshof zur PKW-ENVKV

Innerhalb der letzten Jahre wurden Autohäuser bzw. der gesamte Autohandel von Verbraucherschutzverbänden sowie von dem Verein „Deutsche Umwelthilfe e.V.“  wegen unzulässiger Werbung abgemahnt. Vorgeworfen wurde den werbenden Autohäusern, dass beispielsweise bei der Bewerbung von Neuwagen, die erforderlichen Angaben zu den CO2-Emissionen fehlten. Weiterlesen

Domain Nutzung von Landgericht Essen untersagt

Das Landgericht Essen hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Einzelhändler untersagt, die Domain Bezeichnung kleiderkammer-essen.de zu führen.

Nach dem Landgericht Essen verstößt die Nutzung der Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ sowie die Nutzung der Domain www.kleiderkammer-essen.de  durch einen gewerblichen Second-Hand-Laden gegen Wettbewerbsrecht, da mit dieser Geschäftsbezeichnung der unrichtige Eindruck erweckt werde, es handle sich um eine karitative Einrichtung. Hinzu kam, dass in Essen der Caritas-Verband die „Essener Kleiderkammer“ betreibe.

Neben Nutzung der Domain auch Werbung untersagt

Außerdem wurde durch das Gericht die Werbung für den Verkauf von Textilien mit dem Hinweis „Hilfsbedürftige Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15 %“ untersagt, da keinerlei Hinweis darauf erfolge, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (Kontoauszug im Minus, Arbeitslosenbescheinigung, Bescheinigung von Job Center). Dies sei ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG.

Landgericht Essen zur Werbung eines Rechtsanwaltes

Das Landgericht Essen hat in einer Entscheidung die Zulässigkeit einer Werbeaussage eines Rechtsanwaltes festgestellt.

Der beklagte Rechtsanwalt warb in einer Google Adword Anzeige u.a. wie folgt:

„Filesharing Abmahnung – Soforthilfe bei Abmahnung www.e1.de/filesharingKostenlose Erstberatung, bundesweit
und Kostenlose Ersteinschätzung!Rufen Sie uns jetzt an:[…]Oder schreiben Sie uns:[…]
und Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!“

Gegen diese Werbung ging ein anderer Rechtsanwalt, der ähnliche Dienstleistungen anbot, vor.

Landgericht Essen sah keine wettbewerbsrechtlich relevante Verletzung

Das Landgericht Essen sah in der Werbung jedoch keine wettbewerbsrechtlich relevante Verletzung.

Insbesondere erkannte das Landgericht Essen keinen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften:

„Es gibt aber keine bestimmte gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung (mehr), so dass in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b I 1 BRAO verstoßen kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 – 2 U 134/06 – Rn. 28, NJW 2007, 924; Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 22.11.2006 – II AGH 40/06 – Rn. 19; Anwaltsgericht München, Urteil vom 01.02.2010 – 3 AnwG 51/09, anders noch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.07.2002 – 5U 96/02, von der Klägerin angeführt, aber zur alten Rechtslage ergangen).“

Streaming Urteil des AG Potsdam [Update]

Wie wir bereits berichteten erging in einem von Rechtsanwalt Hufendiek geführten Verfahren ein Versäumnisurteil gegen das Unternehmen „The Archive AG“.

Nun liegen die Urteilsgründe vor, das Urteil des AG Potsdam AZ: 20 C 423/13 ist hier abrufbar.  Urteil AG Potsdam AZ: 20 C 423/13

Das Gericht musste aufgrund der Säumnis der Firma „The Archive AG“ den Vortrag des Klägers als zugestanden unterstellen, trotzdem nahm das AG Potsdam noch zur Rechtslage beim sog. Streaming Stellung.

Streaming und der Nachweis einer Sicherungskopie

Das AG Potsdam ist der Auffassung, dass Streaming als zulässige vorübergehende Vervielfältigung gem. § 44 a Nr. 2 UrhG einzuordnen ist, solange der Rechteinhaber nicht nachweist, dass der Streaming Konsument eine Sicherungskopie der gestreamten Datei auf seiner Festplatte speichert.

Update zu Redtubeverfahren: AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil

Ende des letzten Jahres hat die Firma „The Archive AG“ aus der Schweiz massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Die Hintergründe hat Kai Biermann von zeit.de in vielen Artikeln dargestellt.

Für einige Mandanten hat Rechtsanwalt Alexander Hufendiek exemplarisch Feststellungsklagen erhoben, um die Rechtslage beim sog. Streaming zu klären.

Über eine dieser Klagen sollte heute vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden, nachdem sich die Firma „The Archive AG “ durch ihre prozessbevollmächtigte Kanzlei Urmann schriftlich umfangreich verteidigt hatte.

Die Firma „The Archive AG“ sowie deren Prozessbevollmächtigte, Kanzlei Urmann, erschienen zu dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, obwohl der Termin bereits mehrfach auf Wunsch der Kanzlei Urmann verschoben wurde.

Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war. Aufgrund der Abwesenheit der Firma „The Archive AG“ sowie deren Prozessbevollmächtigte erließ das Gericht ein sog. Versäumnisurteil, wonach vorerst feststeht, dass der Firma „The Archive AG“ kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma „The Archive AG“ die Kosten des Verfahrens tragen.

 

Streaming Abmahnungen Redtube: LG Köln gibt Beschwerde statt

Das Landgericht Köln hat in einem Verfahren auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass der Auskunftsbeschluss zugunsten der The Archive AG rechtswidrig war. (Beschluss LG Köln AZ: 214 O 184-13)

Durch diesen Auskunftsbeschluss war das Unternehmen The Archive AG in der Lage, die IP-Adressdaten der Anschlussinhaber über die jeweiligen Provider herauszufinden.

Dies ist keine Überaschung, da bereits andere Kammern des LG Köln ebenfalls auf Beschwerden hin Entscheidungen zugunsten der abgemahnten Internet-Anschlussinhaber erließen.