Interview mit RA Hufendiek zu Lichtbildern von Unfallopfern
Zum Recht am eigenen Bild:
Immer öfter filmen und fotografieren Menschen bei Unfällen, statt zu helfen. An die Folgen denken die meisten nicht. Dabei können diese sowohl für die Betroffenen als auch für die Ersteller solcher Fotos und Videos fatal sein.
Zu diesem Thema erscheint heute ein Radio Bericht im WDR2 Radio.
„Wer gafft und filmt oder fotografiert anstatt zu helfen, dem drohen Konsequenzen. In erster Linie wegen unterlassener Hilfeleistung. Wird zusätzlich ein Foto oder Video ins Internet geladen, auf dem Personen erkennbar sind, können außerdem Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Bei Erkennbarkeit von Personen werden Interessen abgewogen„, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hufendiek. Bei einem Unfall stünden allerdings die Interessen des Unfallopfers in der Regel über dem allgemeinen Informationsinteresse. Das bedeutet, dass solche Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen. Landen sie trotzdem im Netz und kann der Verantwortliche ausfindig gemacht werden, drohe nach Aufforderung zur Unterlassung häufig eine Schmerzensgeldforderung. Wie hoch die ausfalle, sei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, erklärt Hufendiek. Letztes Jahr habe das Landgericht Essen jedoch in einem Fall entschieden, dass dem erkennbaren Unfallopfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zustünden. Ein Blaulichtreporter hatte das Unfallvideo auf der Plattform Youtube hochgeladen. Hufendiek ist der Meinung, dass sich in Zukunft auch andere Gerichte an dieser Entscheidung orientieren könnten. Vergleichbare Urteile bei Privatpersonen gibt es jedoch bisher kaum. Das könnte auch daran liegen, dass die Verantwortlichen solcher Unfallvideos und -fotos oft nur schwierig zu identifizieren sind, da sie sich in sozialen Medien meist unter einem Pseudonym bewegen.“