e-Zigaretten: Jugendschutzgesetz ab 1.4.2016 in Kraft
Wir berichteten bereits über die Reformierung des Jugendschutzes. Die neuen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes treten am 01.04.2016 in Kraft.
Mit der Gesetzesänderung werden die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Wasserpfeifen) ausgedehnt. Sie dürfen auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden.
Der Großteil der Händler von e-Zigaretten verkauften jedoch schon immer -ohne die gesetzliche Pflicht- e-Zigaretten ausschließlich an Erwachsene.
Die Änderungen zum Jugendschutzgesetz sind heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und treten somit am 01.04.2016 in Kraft.
Die Gesetzesbegründung gibt Anhaltspunkte für Händler, wie das neue Gesetz umzusetzen ist. Dennoch bleiben viele Fragen offen. Insbesondere ist fraglich, wie die doppelte (Alters-) Authentifizierung technisch umzusetzen ist. Der Gesetzgeber hat es verpasst, eindeutige Regelungen zu formulieren.
Hier finden Sie den Gesetzestext zum Jugendschutzgesetz-01-04-2016.